§ 1 Geltungsbereich
1. Alle Rechtsgeschäfte zwischen der Agentur Designkloster – Crossmediale Kommunikation, Kirsten Piepenbring, Tobias Fröhlich, Carsten Bartsch GbR, Neusser Str. 28, 50670 Köln (im Folgenden: Agentur) und dem Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

2. Anders lautenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

3. Mit der Bestellung/Auftragsvergabe werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens konkludent als Vertragsbestandteil anerkannt.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Illustration, Fotografie, Film, Printdesign, Motion Design, Webdesign und Programmierung.

2. Der Umfang der Leistungsverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.

3. Alle Vereinbarungen zwischen Kunde und Agentur sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

4. Alle Arbeitsunterlagen, Daten und Aufzeichnungen sowie Skizzen, Entwürfe, und Produktionsdaten, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von der Agentur angefertigt werden, verbleiben im Eigentum und Besitz der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten ist nicht Teil der zu erbringenden Leistung und kann vom Kunden nicht gefordert werden.

§ 3 Vertragsschluss
1. Die in Prospekten, Anzeigen, Kommunikationsmitteln, Internet etc. enthaltenen Angaben der Agentur dienen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Sie sind freibleibend auch bzgl. der Preisangaben.

2. Aufträge und Bestellungen des Kunden gelten als Angebot. Der Kunde ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Kostenvoranschläge und speziell ausgearbeitete Angebote der Agentur gelten ebenso als Angebote. Die Agentur hält sich 30 Kalendertage an ihre Angebote gebunden.

3. Der Vertrag kommt mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Er kommt auch dann zustande, wenn die Agentur mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.

§ 4 Widerrufsrecht
Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ist bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen.

§ 5 Printdesign
1. Werden Leistungen im Bereich Printmedien beauftragt, erhält der Kunde von der Agentur einen finalen Korrekturabzug als Ausdruck per Post oder als PDF-Datei per Mail. Diesen gibt der Kunde für den Druck bzw. die Produktion frei. Der freigegebene Korrekturabzug ist maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der geschuldeten Leistung. Die Agentur haftet nicht für inhaltliche Fehler (Text/Bild), die vom Kunden freigegeben wurden.

2. Farben werden vom Kunden nach Vorlage eines Farbfächers, Trägermaterialien (Papier etc.) nach Vorlage entsprechender Muster ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

§ 6 Webdesign / Programmierung
1. Bei Fertigstellung einer Webseite gewährleistet die Agentur einen aktuellen Stand der jeweils verwendeten Software und die fehlerfreie Darstellung der Webseite in den gängigen, zur Zeit der Veröffentlichung aktuellen und gebräuchlichen Browsern. Nach der Fertigstellung der Webseite liegt die Verantwortung für die Aktualität der Software beim Kunden, es sei denn der Kunde beauftragt die Agentur mit einem Wartungsvertrag. Die Software sollte jedoch – wie jede Software – von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um etwaige Programmierfehler zu entfernen und eventuell auftretende Sicherheitslücken zu beseitigen.

2. Technologische Entwicklungen bezüglich des zur Darstellung verwendeten Programmcodes können jedoch nicht automatisch durch Software-Updates umgesetzt werden. Die genutzten Technologien befinden sich in einem steten Wandel, hervorgerufen durch Weiterentwicklungen, Neuerungen und Erweiterungen. Sollte die Darstellung der Webseite dadurch im Laufe der Zeit verändert oder eingeschränkt werden, bedarf es eines neuen Auftrages, um die notwendigen Anpassungen am Darstellungscode auszuführen.

§ 7 Suchmaschinenoptimierung
1. Beauftragte Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO/SEA) erledigt die Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt. Einen bestimmten werblichen Erfolg und/oder eine bestimmte Platzierung der Webseiten des Kunden in Suchmaschinenrankings schuldet die Agentur nicht.

2. Die Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber werden von den Parteien anerkannt. Die Agentur ist berechtigt, die Anwendung bestimmter Methoden zur Suchmaschinenoptimierung zu verweigern, wenn und soweit diese gegen die Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber verstoßen.

3. Wird die Suchmaschinenoptimierung durch Dritte vorgenommen, die nicht von der Agentur, sondern vom Kunden beauftragt wurden, ist eine Haftung der Agentur wegen des Suchmaschinenrankings ausgeschlossen.

§ 8 Liefertermine, Fristen, Abnahme von Werkleistungen
1. Lieferfristen und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verbindliche Liefer- und Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 10 dieser AGB nicht rechtzeitig nachkommt.

2. Soweit es sich bei der Leistung der Agentur um eine Werkleistung handelt, ist der Kunde, verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte, abnahmefähige Werk innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bereitstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Beanstandung gilt das Werk als abgenommen. Auf die Folgen einer Nichterklärung der Abnahme innerhalb der Frist wird der Kunde bei Bereitstellung noch einmal seitens der Agentur hingewiesen.

§ 9 Vergütung
1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung wie sie in der Auftragsbestätigung wiedergegeben ist.

2. Der Kunde gerät mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt hat. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Agentur über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Im Falle des Verzugs ist die Agentur berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3. Die Agentur ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen sowie dem Kunden Abschlagszahlungen
über bereits erbrachte Teilleistungen – unabhängig davon, ob die Teilleistungen bereits von dem Kunden genutzt werden können – in Rechnung zu stellen.

4. Die Agentur behält sich vor, bei begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden nur gegen Vorkasse zu leisten.

5. Unvorhersehbarer Mehraufwand ist nicht Vertragsbestandteil. Die Erbringung zusätzlicher Leistungen ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6. Der Kunde ist nicht zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag berechtigt. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. Die Agentur hat das ausschließliche Nutzungsrecht an allen im Rahmen von Kundenaufträgen erarbeiteten Entwürfen und Reinzeichnungen, sofern sie diese Rechte nicht explizit übertragen hat. Alle geschaffenen Werke der Agentur dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in teilweiser Form, ist unzulässig. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder, wenn keine Vereinbarung besteht, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt von dieser Regelung unberührt.

3. Entwürfe und Vorschläge des Kunden begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.

4. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang das vereinbarte (einfache oder ausschließliche) Nutzungsrecht an den von der Agentur auftragsgemäß geschaffenen Endfassungen der Werke. Bevor der Kunde den Auftrag nicht komplett bezahlt hat, werden keine Nutzungsrechte auf den Kunden übertragen. Bis dahin darf der Kunde die von der Agentur geschaffenen Werke nicht nutzen, auch wenn er dies schon tun könnte, weil sie ihm vorliegen. Bei unerlaubter Nutzung gilt die Regelung von § 9 Ziffer 2.

5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart worden ist, vergütungspflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

6. Der Kunde überlässt der Agentur unentgeltlich von allen erstellten Arbeiten ein Muster. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr im Rahmen von Aufträgen erstellten Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren und die für den Kunden erstellten Arbeiten bei Bedarf als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn exklusive Nutzungsrechte übertragen werden.

§ 11 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse
1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen oder für den Fall, dass die Agentur diese zahlt, sie der Agentur gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

2. Soweit bei der Auftragsvergabe Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen sind, ist der Kunde für die Anmelde- und Abgabeverpflichtung allein zuständig und verantwortlich. Die Abgabe kann nicht von der Rechnung der Agentur in Abzug gebracht werden.

§ 12 Pflichten des Kunden, Haftung
1. Der Kunde sichert zu, der Agentur alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen und verfügbaren Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen gilt § 642 BGB. Alle überlassenen Unterlagen werden sorgsam behandelt, vor Zugriffen Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden zurückgegeben.

2. Der Kunde ist für die Rechteklärung und die Beschaffung von Lizenzen für die der Agentur im Rahmen des Auftrags überlassenen Inhalte (Texte, Schriften, Bilder, Videos etc.) im Verhältnis zur Agentur und gegenüber Dritten verantwortlich.

3. Soweit es für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist, räumt der Kunde der Agentur ein kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung ist ein einfaches, zeitlich auf den Auftragszeitraum beschränkten und räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht, die übermittelten Inhalte zu vervielfältigen und zu Zwecken der Formatierung zu verändern.

4. Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an allen von ihm übermittelten Inhalten hat und berechtigt ist, die Rechte daran in dem in Abs. 3 genannten Umfang auf die Agentur zu übertragen. Er versichert, dass mit der Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und Markenrechte)  und Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden.

5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die beauftragten Arbeiten gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken, die ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, hinzuweisen. Wenn eine rechtliche Prüfungen durch eine sachkundige Person (z.B. einen Rechtsanwalt) vorgenommen werden soll, sind die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen.

6. Der Kunde hat die Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Verstoß gegen geltendes Recht und/oder diese AGB ergeben, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung auch vorgerichtlich vollumfänglich auf erstes Anfordern freizustellen. Der Kunde stellt die Agentur auch von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

§ 13 Gewährleistung, Haftung der Agentur
1. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Auftragsarbeiten enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur garantiert auch nicht die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ergebnisse.

2. Die Agentur haftet ansonsten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, welche der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages dienen und die angemessenen technischen Möglichkeiten widerspiegeln. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 14 Geheimhaltungspflicht, Wettbewerbsklausel
1. Die Agentur wird alle Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhält, streng vertraulich behandeln und Mitarbeiter sowie zur Erfüllung des Auftrags eingeschaltete Dritte zu Stillschweigen verpflichten.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten (freien) Mitarbeiter der Agentur, bis zwölf Monate nach Abschluss des Auftrags nicht ohne Einverständnis der Agentur unmittelbar oder mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

§ 15 Vertragskündigung
Eine eventuelle Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 16 Anwendbares Recht, Sonstiges
1. Die Beziehungen zwischen der Agentur und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

2. Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand an einem anderen Ort begründet ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.

3. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel soll in diesem Fall durch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ersetzt werden.

AGB, Vers. 1.2