Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lichtspieler
Eine Marke der Designkloster Piepenbring, Fröhlich, Bartsch GbR
Sitz: Köln
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Designkloster Piepenbring, Fröhlich, Bartsch GbR – handelnd unter der Marke Lichtspieler (nachfolgend „Lichtspieler“) – und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lichtspieler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die AGB gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Lichtspieler erbringt kreative und technische Leistungen im Bereich Animation, Motion Design, Erklärvideo-Produktion, Illustration, Schnitt, Ton, Konzeption und artverwandte Tätigkeiten.
(2) Grundlage der Zusammenarbeit ist das schriftliche Angebot von Lichtspieler. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(3) Alle Leistungen werden individuell nach den Vorgaben des Kunden erstellt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle von Lichtspieler geschaffenen Werke (z. B. Storyboards, Illustrationen, Animationen, Videos, Sounddesigns, Texte, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Medium eingeräumt.
(4) Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Lichtspieler.
(5) Lichtspieler bleibt berechtigt, die erstellten Werke zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website, in Social Media, Showreels, Präsentationen) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Logos, Texte, Bilder, Sprechertexte) und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Für die Rechte an überlassenem Material ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er stellt Lichtspieler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung solcher Materialien entstehen.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete Zuarbeit oder Freigaben des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung ist – soweit der Kunde abgabepflichtig ist – die Künstlersozialabgabe gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Die Abführung dieser Abgabe obliegt dem Kunden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug kann Lichtspieler Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und die weitere Bearbeitung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
(5) Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf den Kunden über.
6. Änderungen, Korrekturen und Zusatzleistungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebot zwei Korrekturschleifen enthalten.
(2) Weitere Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
(3) Änderungswünsche, die nach Freigabe einer Produktionsphase erfolgen, können Mehrkosten verursachen.
7. Lieferfristen
(1) Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, die Lichtspieler nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfristen entsprechend.
8. Haftung
(1) Lichtspieler haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Für vom Kunden gelieferte Inhalte, Vorlagen oder Materialien übernimmt Lichtspieler keine Haftung.
9. Stornierung und Rücktritt
(1) Der Kunde kann den Auftrag vor Fertigstellung schriftlich stornieren. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten sowie eine anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
(2) Bereits begonnene oder fertiggestellte Arbeitsschritte werden in voller Höhe berechnet.
(3) Lichtspieler ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder mit Zahlungen in Verzug gerät.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.